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Grundsteuerreform in Thüringen - Wichtige Informationen für unsere Verpächter

 

 

Sehr geehrte Verpächterinnen und Verpächter,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in Thüringen informieren und um Ihre Mitwirkung bitten.

 

Grundsteuerreform und deren Auswirkungen

 

Wie Sie möglicherweise bereits erfahren haben, ist zum 1. Januar 2025 die Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Diese Reform führt zu einer Neubewertung aller Grundstücke und damit auch zu Änderungen bei der Höhe der Grundsteuer für landwirtschaftliche Nutzflächen (Grundsteuer A). Es erfolgte auch die Änderung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung. Seit 1990 haben wir als Bewirtschafter die Grundsteuer A direkt an die Gemeinden gezahlt. 

 

Unsere Verpflichtung als Pächter

 

Gemäß unseren Pachtverträgen übernehmen wir als Pächter weiterhin die Zahlung der Grundsteuer für die von uns gepachteten landwirtschaftlichen Flächen. Diese Regelung bleibt auch nach der Grundsteuerreform bestehen.

 

Erforderliche Unterlagen für die korrekte Abrechnung

 

Um die genaue Höhe der zu erstattenden Grundsteuer für Ihre verpachteten Flächen korrekt ermitteln zu können, benötigen wir bitte folgende Unterlagen in Kopie zur Prüfung:

  1. Grundsteuerbescheid(e) der Stadt/Gemeinde für 2025

  2. Grundsteuermessbescheid(e) auf den 01.01.2025 vom Finanzamt 

Diese beiden Bescheide enthalten alle relevanten Informationen zur Neubewertung Ihrer landwirtschaftlichen Flurstücke und den daraus resultierenden Steuersätzen.

 

Zeitplan für die Erstattung

 

Die Erstattung der Grundsteuer für das Jahr 2025 planen wir als Sonderzahlung im Oktober 2025. Dieser Zeitpunkt ermöglicht es uns, alle eingereichten Grundsteuerbescheide zu prüfen und die korrekten Erstattungsbeträge zu berechnen.

 

Unsere Bitte an Sie

 

Bitte senden Sie uns eine Kopie der oben genannten Bescheide. Sie können den Bescheid per Post an unsere Geschäftsadresse, per Fax an 036943-63218 oder per E-Mail an senden. Halten Sie bitte als Steuerpflichtiger die Zahlungstermine aus den Bescheiden ein. 

 

Bei Fragen

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Verfahren haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr unter 

036943-63216. Alternativ per E-Mail an oder Fax an 036943-63218.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Berk                                          Matthias Abt